Urheberschutz in den AGB
In den Vertragsbedingungen steht:
Ohne meine ausdrückliche Einwilligung dürfen meine Texte nicht verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach der FFW-Honorartabelle übliche Vergütung als vereinbart.
Starker Tobak, oder?
Nein! Werbetexte und Konzepte dienen einem bestimmten Zweck und erzielen einen bestimmten Nutzen. Vermehrt sich dieser Nutzen dadurch, dass der Kunde nach Belieben die Texte erneut verwendet - oder für andere Zwecke entlehnt, so steigt für den Kunden der Nutzen ... warum sollte der Texter dabei leer ausgehen.
Vergleichen Sie selbst:
Sie sind Schreiner. Um einen Schrank zu bauen, kaufen Sie Holz. Ist das Holz verbraucht, müssen Sie zwangsläufig wieder frisches Holz kaufen, um neue Schränke zu bauen und zu verkaufen.
Noch ein Grund für diese Vertragsklausel:
Ein Unternehmer kauft einen Werbebrief und zerpflückt den Brief hinterher in mindestens 5 Teile. Anschließend verwendet er die einzelnen Textfragmente nach Gutdünken. Mal auf seiner neuen Website, auf einer Karte, in einer Anzeige ... Fehlende Sätze werden dabei nach Belieben - mehr schlecht als recht - ergänzt. Das Ergebnis dieser vermeintlichen Sparaktion hat in den seltensten Fällen noch etwas mit der ursprünglichen Qualität des Werbetextes zu tun.
Noch problematischer wird's, wenn dieser Unternehmer - selbst auf die offensichtlichen Defizite der verhackstückten Texte angesprochen - auf den Einsatz einer Profitexterin verweist.
Wie schnell sind jetzt mein guter Ruf und meine Reputation dahin!
Werbetexte sind geistiges Eigentum
Auch wenn es im Internet so einfach ist, einen Text via Copy & Paste für eigene Zwecke zu verwenden: Es ist und bleibt Diebstahl geistigen Eigentums. Wer sich näher mit diesem Thema beschäftigen möchte, dem empfehle ich die Lektüre des Artikels: Urheberrechtsverletzungen im Internet, ein Interview mit der Rechtsanwältin Ute Rossenhövel.
Ich bin auf Ihrer Seite
Bei aller Tragweite dieser Vertragsklausel: Kunden steht es jederzeit frei, mit mir über gewünschte Nutzungsänderungen zu sprechen! Ich bin mir ganz sicher, wir finden eine einvernehmliche Lösung.

